Die allgemeine Verwaltungsprüfung umfasst die Prüfung der Rechtmäßigkeit, Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns.
Im Rahmen eines risikoorientierten Prüfungsansatzes werden die Verwaltungsprozesse und das Interne Kontrollsystem überprüft, aber auch Einzelfallprüfungen vorgenommen.
Die Methodik der Durchführung liegen im Ermessen der Prüfenden.